Sicherung und Erhöhung von Artenvielfalt und Biodiversität

Abgeschlossen
3374 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ronald Bellstedt
    aus 99867 Gotha
  • veröffentlicht am 15.06.2022

Welches Ziel hat die Petition?

Die Thüringer Landesregierung möge die für die Landwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz und das Verkehrswesen zuständigen Ministerien bitten, Rechtsgrundlagen zu schaffen bzw. bestehende rechtliche Regelungen dahin gehend zu ändern und anzupassen, dass 1. Straßengräben und Böschungen entlang von Straßen außerhalb von Ortschaften lediglich in einer Breite von maximal einem Meter einer mehrmaligen Mahd pro Jahr unterzogen werden, 2. die für die Mahd zugänglichen Bereiche außerhalb dieses Mähstreifens lediglich alle 2 Jahre örtlich versetzt nach dem Ende der Vegetationsperiode (Vorschlag: im September) gemäht werden dürfen, 3. dass mit den auf Grund des Punktes 2 eingesparten Finanzmitteln Saatgut von geeigneten Wildblumen erworben und auf den unter 2. beschriebenen straßenfernen Bereichen der Straßengräben und Böschungen ausgebracht wird, so dass sich hier dauerhaft bestehende Blühstreifen entwickeln können und weitere Empfehlungen zur Durchführung der Anliegen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Petition richtet sich nicht gegen eine bestimmte Entscheidung. Sie verfolgt das Ziel, die derzeit übliche Verfahrensweise bei der Mahd des Straßenbegleitgrüns (Straßenmahd) so zu ändern, dass sich die Vegetation in den Straßengräben und an Straßenböschungen arten- und blumenreich entwickeln kann und dass damit die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Biodiversität bei Kleintieren, insbesondere Insekten vor allem in der artenarmen Agrarlandschaft Thüringens geschaffen werden.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

entfällt

Wie wird die Petition begründet?

Die Mahd erfolgt nicht nur ein einem Streifen neben der befestigten Fahrbahn, wo dies verkehrstechnisch notwendig und sinnvoll ist, sondern über die volle Breite der Straßengräben soweit die Flächen mit den Auslegerarmen der Mähmaschinen erreichbar sind. Unsere Beobachtungen zeigen allerdings, dass die Mahd alle 4 – 6 Wochen erfolgt. ). Dadurch gehen in diesen Straßengräben und weiteren angrenzenden Bereichen innerhalb weniger Jahre alle Blütenpflanzen verloren. Die Bodenvegetation besteht am Ende nur noch aus ökologisch minderwertigen Pflanzengesellschaften, die durch Gräser dominiert werden. Hierzu wird ein Foto des Straßengrabens an der B 4 bei Oberspier, im Kyffhäuserkreis vorgelegt. Der Thüringer Entomologenverband empfindet es beschämend, dass für diese Mäharbeiten in Größenordnungen öffentliche Gelder verschwendet werden, in deren Ergebnis der Natur insbesondere aus insektenökologischer Sicht erheblicher Schaden zugefügt wird.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Der Thüringer Entomologenverband bittet die Thüringer Landesregierung, die für die Landwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz und das Verkehrswesen zuständigen Ministerien zu ersuchen, Rechtsgrundlagen zu schaffen bzw. bestehende rechtliche Regelungen dahin gehend zu ändern und anzupassen, dass die Pflege des Straßenbegleitgrüns in Zukunft gemäß den vorgelegten Empfehlungen durchgeführt werden muss. Die Petenten nehmen Bezug auf § 1 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit der Insektenschutzgesetz vom 18. 8. 2021, wonach den Ländern eine diesbezügliche Aufgabe zugeiwesen wird. Für die unteren Naturschutzbehörden soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass diese Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden kann. Dem Thüringer Landtag liegt eine ausführliche Textfassung dieser Petition vor, mit der auf zahlreiche Fakten zur Begründung verwiesen wird.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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